Unter dem grünen Rasen

                                         Blumenschmuck an der Reihengrabstätte
                                              „Unter dem grünen Rasen“

Aufgrund der großen Nachfrage nach Sarg- und Urnenbestattungen „unter dem
grünen Rasen“ ist eine Ergänzung zur Friedhofsordnung  erforderlich:

Die Grabstätten werden nach Verblühen des Grabschmucks von der Friedhofsverwaltung geebnet und mit Grassaat versehen.

Die gesamte Fläche wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt, ein
Ablegen von Blumenschmuck ist auf den Grabstätten nicht gewünscht.

V o r
dem zentralen Gedenkstein, auf dem die Namen der Verstorbenen angebracht werden, kann auf der gepflasterten Fläche k l e i n e r Blumenschmuck abgelegt werden, auf große Blumenschalen sollte verzichtet werden.

Es wird darum gebeten, verblühten Blumenschmuck incl. der Vasen oder Gläser zeitnah zu entfernen.

Erforderlichenfalls wird die Friedhofsverwaltung den Schmuck incl. der Behältnisse entsorgen.

Diese Richtlinie hält der Kirchenvorstand im Sinne einer würdevollen Gestaltung des Gräberfeldes für unverzichtbar.

Boffzen, den 4. Mai 2011
Kirchenvorstand der ev. luth. Erlöser-Kirchengemeinde Boffzen

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